Fake-Shops erkennen und meiden

Im Internet findet sich für fast jeden Produktwunsch eine Vielzahl von Anbietern. Produktübergreifende Marktplätze oder Ein-Themen-Shops für Tierbedarf, glutenfreie Lebensmittel oder Erwachsenenspielzeuge: Die Shopping-Möglichkeiten im Internet sind riesig. Die Anonymität im Internet lockt aber nicht nur seriöse Anbieter an, sondern auch Fake-Shops.
Neben den prominenten Versandhändlern und Online-Shops von Unternehmen, die aus dem stationären Handel bekannt sind, gibt es auch unzählige weniger bekannte Shops mit günstigen Angeboten. Doch bei welchen Online-Shops kann ich sicher einkaufen? Anders als beim Einkauf im Geschäft, kann ich als Online-Shopper nicht zum Laden gehen und mich vor Ort beschweren. Die Anonymität des Internets lockt Betrüger an, die versuchen, Käufer abzuzocken. Die Betrugsmasche geht dabei zumeist so: Betrügerische Online-Shops, sogenannte Fake-Shops, setzen vom Käufer eine Vorkasse voraus, liefern die bestellte Ware dann jedoch entweder gar nicht oder es handelt sich um gefälschte oder mangelhafte Ware. Da Fake-Shops natürlich versuchen, ihre betrügerischen Absichten zu verschleiern, ist es nicht immer einfach, Fake-Shops zu erkennen. Nach einer Studie der Organisation «Marktwächter Digitale Welt» der Verbraucherzentrale Brandenburg sind in Deutschland bereits über 4 Millionen Menschen Opfer von Fake-Shops geworden.
Kriterien, um Fake-Shops zu identifizieren
Neben hastig zusammenkopierten Webseiten, die viele Rechtschreibfehler aufweisen oder offensichtlich mit einer Übersetzungssoftware erstellt wurden und somit schon auf den ersten Blick unseriös anmuten, gibt es leider immer mehr Fake-Shops mit professionellem Erscheinungsbild. Teils orientieren sich die betrügerischen Seiten in Erscheinungsbild und Namen an bekannten, seriösen Webshops. Daher ist es wichtig, sich auch beim Einkauf bei im Grunde bekannten Anbietern, zu versichern, dass man sich tatsächlich auf der gewünschten Webseite befindet – und nicht im Fake-Shop mit ähnlichem Namen und ähnlicher optischen Aufmachung. Hierzu sollte man sich z.B. die Adresszeile des Browsers genau ansehen.

Stößt man bei der Suche nach einem Produkt auf einen Online-Shop, mit dem man bisher keine Erfahrung gemacht hat, sollte man den Anbieter etwas genauer betrachten, bevor man einen Kauf abschließen. Auf diese sechs Dinge sollten Sie achten:
Überprüfen Sie die Adresszeile
Wie oben bereits erwähnt, sollte man stets prüfen, auf welcher Internetseite am sich befindet – selbst bei eigentlich bekannten Shops ist sicherzustellen, dass man sich tatsächlich auf der gewünschten Seite befindet. Wie sind Sie auf diese Seite gekommen? Sind Sie ggf. auch einer Ihnen unbekannten Seite einem Link gefolgt oder haben Sie die Adresse selbst eingetippt?
Achten Sie zudem unbedingt darauf, dass Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden. Sie erkennen dies daran, dass in der Adresszeile des Browsers die Shopadresse mit einem „https://…“ statt dem üblichen „http://…“ beginnt. Zudem wird im Browser ein Vorhängeschloss-Symbol angezeigt. Seriöse Online-Shops sind in der Regel durchgehend verschlüsselt. Das heißt, dass nicht nur die Bezahlseiten verschlüsselt sind, sondern der gesamte Shop mitsamt Startseite. Die Verschlüsselung garantiert noch keinen sachgemäßen Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach der Übertragung. Eine unverschlüsselte Übertragung von Anmelde- und Zahlungsdaten ist jedoch in jedem Fall unsachgemäß, sodass Sie keinesfalls einen Kauf bei einem Anbieter abschließen sollte, bei dem derartige Daten unverschlüsselt übertragen werden.
Eine Domainendung „.de“ bedeutet NICHT, dass es sich um einen Anbieter aus Deutschland handelt und bietet Ihnen per se keine größere Sicherheit als eine andere Domainendung.
Fake-Shops locken oft mit unrealistischen Schnäppchen-Preisen
Eine Strategie von Fake-Shops ist es, Produkte besonders günstig anzubieten. Viele Menschen lassen sich von vermeintlichen Schnäppchen blenden. Zwar ist natürlich nicht jeder günstige Shop ein Fake-Shop, sollten sich aber Angebote eines Shops preislich stark von anderen Anbietern unterscheiden, sollte man unbedingt genauer hinsehen.
Fake-Shops bieten meist nur nachteilige Bezahlmethoden an (z.B. Vorkasse)
Ziel von Fake-Shop-Betreibern ist es, die Kunden um ihr Geld zu betrügen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Zahlungsmethode. Während man bei Anbietern, denen man vertraut, möglicherweise einfach irgendeine kostenlose Methode wählt oder sich für diejenige entscheidet, die man als am praktischsten erachtet, sollte man sich bei Anbietern, die man noch nicht kennt, unbedingt vergegenwärtigen, wie sicher und betrugsanfällig eine Bezahlart ist. Wichtige Aspekte sind hierbei, ob die Bezahlung vor Warenerhalt erfolgt und unter welchen Umständen man das Geld zurückverlangen kann.
Welche Bezahlmethoden ein Online-Shop grundsätzlich akzeptiert, muss auf der Startseite oder bei Beginn des Bestellvorgangs angegeben werden. Fake-Shops listen auf der Startseite oftmals eine Vielzahl an Zahlmethoden – darunter auch solche, die als sicher zu erachten sind. Entscheidend ist aber natürlich, welche Bezahlart Sie bei der Bestellung wirklich auswählen können. In Fake-Shops stehen beim Kaufabschluss zumeist nur noch für den Kunden risikoreiche Bezahlarten zur Verfügung, insb. Vorkasse und Kreditkarte. Sollte sich die Auswahl der Bezahlmöglichkeiten, die bei Kaufabschluss tatsächlich angeboten werden, von denen, die auf der Startseite bzw. im unteren Bereich der Webseite gelistet sind, ohne ersichtlichen Grund unterscheiden, deutet dies auf einen unseriösen Anbieter hin. Auch seriöse Anbieter knüpfen einige Bezahlarten jedoch an Bedingungen und schließen manche Bezahlarten bspw. für Neukunden oder Gastbestellungen aus oder führen zunächst eine Bonitätsprüfung durch, bevor Sie eine bestimmte Bezahlart im konkreten Fall akzeptieren.
Als sicherste Zahlungsmethode für den Käufer gilt der Kauf auf Rechnung. Da Sie beim Kauf auf Rechnung erst nach Warenerhalt zahlen, sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Ihre Ware nicht ankommt oder die Ware nicht den Beschreibungen entspricht, zahlen Sie einfach nicht. Natürlich kann der Verkäufer auf Zahlung klagen, wenn er der Meinung ist, dass alles korrekt gelaufen ist. Aber der Verkäufer muss aktiv werden und trägt die Beweislast. Doch nicht jeder seriöse Online-Shop bietet diese Methode an, denn die Bezahlarten, die für Sie als Käufer besonders vorteilhaft sind, bedeuten ein höheres Risiko aufseiten des Verkäufers.
Auch das Lastschriftverfahren bietet dem Käufer einen guten Schutz vor Betrug: Bei einer SEPA-Lastschrift können Sie Ihr Geld innerhalb einer Frist von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen einfach zurückfordern. Der Zahlungsdienstleister wird diese Rückforderung durchführen und fragt nicht nach den Gründen. Der Verkäufer kann dem zwar widersprechen, dies ist aber ohne Wirkung auf die Rückzahlung.
Den beiden vorgestellten Bezahlarten ist gemein, dass Sie bei Nichtlieferung des Verkäufers keine Sorge haben müssen, auf ihrem Geld sitzen zu bleiben. Sie haben es entweder noch gar nicht bezahlt oder können es einfach zurückfordern. Anders ist dies bei Zahlung per Überweisung vor Warenerhalt (Vorkasse) oder bei Zahlung mit Kreditkarte. Diese Methoden bedeuten eine Umkehr des Prinzips „Erst die Ware, dann das Geld“ und die erfolgte Zahlung muss im Zweifelsfall mühsam zurückgefordert werden. Im Streitfall erhalten Sie die Rückzahlung des Geldes erst am Ende des Klärungsprozesses – wenn überhaupt.
Bei einer Vorkasse per Überweisung ist die Zahlung (anders als bei der Lastschrift) in aller Regel nicht widerrufbar. Bei seriösen Anbieter wird sich sicher eine unkomplizierte Lösung zur Rückabwicklung finden. Im Betrugsfall aber ist das gezahlte Geld wohl verloren. Es bleibt nur den Verkäufer zu verklagen, wobei oftmals unklar ist, wer wirklich hinter dem Internetangebot steckt und wie dieser greifbar gemacht werden kann. Auch bei Kreditkarten ist die Rückforderung einer missbräuchlichen Abbuchung unter Umständen mühsam und es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben. Die Kreditkartenzahlung birgt zudem das Risiko, dass von einem Betrüger, dem Sie Ihre vollständigen Kreditkartendaten (Kartentyp, Name, Kreditkartenummer, Prüfnummer und Ablaufdatum) anvertraut haben, theoretisch beliebig oft beliebige Beträge abgebucht werden können. Bei Kreditkartenzahlung sollte abgewogen werden, welcher Firma man diese sensiblen Daten anvertraut.
Gemeinsam ist den bisher genannten Bezahlarten, dass diese – sollte der Händler sie anbieten – kostenlos sein muss. Eine Gebühr für die Zahlung per Überweisung (ob auf Rechnung oder als Vorkasse), mit Kreditkarte oder bei SEPA-Lastschrift ist nicht zulässig. Ferner ist der Händler nach EU-Recht verpflichtet, eine gängige Bezahlart kostenlos anzubieten.
Neben den bereits besprochenen Bezahlmethoden bieten viele Online-Shops u.a. noch die Zahlung via PayPal und per Nachnahme an. PayPal bietet guten Käuferschutz bei Nichtlieferung, auch wenn die Rückzahlung nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Weitere Vorteile sind, dass Zahlungen dem Empfänger sofort gutgeschrieben werden, was in der Regel zu einer schnelleren Lieferung im Vergleich zu Lastschrift und Überweisung führt. Zudem müssen Sie Ihre persönlichen Bankdaten nicht direkt an den jeweiligen Online-Händler übermitteln. Notwendig für die Nutzung dieser Bezahlmethode ist allerdings die Einrichtung eines Kundenkontos bei PayPal, das mit der Übertragung einer Vielzahl von persönlichen Daten (insb. über das Kaufverhalten) an den Anbieter PayPal einhergeht.
Wenn Sie per Nachnahme bestellen, zahlen Sie bei Zustellung an den Paketlieferdienst. Dies ist zumeist mit zusätzlichen Gebühren verbunden und setzt voraus, dass Sie bei Lieferung zuhause sein müssen. Einen effektiven Schutz gegen Betrug bietet diese Bezahlart allerdings nicht. Da Sie die Ware nicht in Augenschein nehmen konnten, ist zum Zeitpunkt des Bezahlens nicht klar, ob sich die gewünschte Ware überhaupt im gerade angenommenen Paket befindet. Eine Rückabwicklung ist sehr kompliziert.
Werden gesetzlichen Informationspflichten nicht eingehalten, ist der Anbieter unseriös
Kontaktmöglichkeiten, ein vollständiges Impressum, die gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzbestimmungen sind in seriösen Online-Shops leicht auffindbar. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Informationspflichten. Sind diese Angaben nicht vollständig vorhanden, weist dies stark auf einen unseriösen Anbieter hin. Auch zu Rückgabemodalitäten bzw. zum Widerrufsrecht müssen Online-Shops transparent informieren.
All diese Angaben müssen leicht auffindbar sein. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Seiten, auf denen die Informationen zu finden sind, mit „Impressum“, „Kontakt“, „AGB“, „Datenschutz“, „Widerruf“ etc. benannt sind und per Link jederzeit mit einem Klick erreichbar sind. Zumeist finden Sie diese Links im unteren Bereich der Webseite.
Online-Shops und andere Webseiten unterliegen nach Telemediengesetz einer „Impressumspflicht“. Das Impressum ist ganz wichtig für eine Internet-Seite. Dort steht, wer die Webseite betreibt. Unbedingt sollte man sich vor Kaufabschluss über die Identität des Anbieters informieren. Verpflichtende Angaben im Impressum sind u.a. der Name des Anbieters, die vollständige postalische Adresse, eine E-Mailadresse sowie ein Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Finden Sie im Impressum nur eine Postfachadresse, ist Vorsicht geboten. Handelt es sich beim Anbieter um eine Firma, was bei Online-Shop die Regel ist, muss im Impressum zudem der Vertretungsberechtigte, die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie das Handelsregister, in das die Firma eingetragen ist sowie die konkrete Registernummer genannt werden. Unter diesem Link können Sie den Eintrag im Handelsregister überprüfen: genauer überprüft werden.
In seriösen Online-Shops ist jederzeit Zugriff auf die gültigen AGB möglich. Die AGB müssen mühelos lesbar, übersichtlich, einfach abzurufen und speicherbar sein. Auch Fake-Shops weisen jedoch oft AGB aus. Erkennungszeichen für Fake-AGB sind u.a. schlechtes Deutsch und Unvollständigkeit. Die folgenden Punkte sollten in den AGB u.a. thematisiert werden: Art des Vertragsschlusses im Shop, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und Haftung, Widerrufsbelehrung sowie Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung.

Neben den bereits genannten, für die Käufer offensichtlich relevanten Angaben gibt es auch gesetzliche Vorgaben zu vermeintlich unwichtigeren Angaben, die aber ebenso gut Aufschluss über die Seriosität eines Anbieters geben. Online-Händler sind bspw. dazu verpflichtet unter Nennung des entsprechenden Links „https://ec.europa.eu/consumers/odr/“ auf die Internetplattform der EU-Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) hinzuweisen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen. Zudem ist anzugeben, ob der Betreiber an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Sowohl in Impressum als auch in den AGB sollten sich entsprechende Hinweise finden. Ein seriöser Shop wird diese rechtlichen Vorschriften einhalten.
Entspricht der Bestellprozess nicht den rechtliche Vorgaben, ist der Anbieter unseriös
Auch der Bestellprozess unterliegt gesetzlichen Vorgaben: Es muss u.a. auf die AGB, die Rückgabebedingungen und das Widerrufrecht hingewiesen werden. Folgende Informationen über Vertragsbestandteile müssen auf der Übersichtsseite der Bestellung klar und verständlich (d. h. ohne verwirrende und ablenkende Zusätze, in ausreichender Schriftgröße und gut sichtbarer Schriftfarbe) dargestellt werden:
- wesentliche Eigenschaften sowie Menge der Waren (oder Dienstleistungen)
- Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern
- Versandkosten (falls diese nicht im Voraus berechnet werden können, muss eine Info erfolgen, dass solche Kosten anfallen können)
- Zahlungsmodalitäten
- Für jede Ware muss angegeben sein, innerhalb welcher Frist diese lieferbar ist. Dabei dürfen keine unverbindlichen Angaben gemacht werden.
- Bei Verträgen etc.: Es musst die Mindestlaufzeit angegeben sein und bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen zudem die Kündigungsbedingungen.
Zwischen dem obengenannten Pflichtinformationen und dem Kaufbutton dürfen sich keine trennenden Gestaltungselemente befinden, z. B. Abhakboxen für Newsletter. Der Kaufbutton muss unmissverständlich beschriftet sein. Es muss dem Kunden klar sein, mit welchem Klick der Kauf abgeschlossen wird. Beschriftungen wie „anmelden“, „weiter“, „jetzt holen“ oder „bestellen“ sind für den Kaufbutton nicht zulässig. Korrekte Beschriftungen betonen, dass bei Kaufabschluss Kosten entstehen. Beispiele umfassen „zahlungspflichtig bestellen“, „(jetzt) kaufen“ oder „zahlungspflichtig buchen“.
Siegel und Kundenbewertungen
Vertrauenswürdige und rechtskonforme Online-Shops können auch anhand sog. Gütesiegel erkannt werden. Dies sind kleine Embleme, die prominent (meist unten) auf der Webseite platziert sind. Siegel von Tusted Shop, EHI und TÜV safer shopping kennzeichnen laut Verbraucherzentrale Brandenburg vertrauenswürdige Online-Shops. Die genannten Siegel beruhen auf unabhängigen Überprüfungen, ob ein Online-Shop die rechtlichen Bestimmungen einhält. Da die Zertifizierung den Händler Geld kostet, verfügt allerdings nicht jeder seriöse Online-Shop über eines der genannten Siegel. Während Trusted Shop und Co. also vertrauenswürdige Shops kennzeichnen, sind Online-Shops, die über kein Gütesiegel verfügen, somit nicht von vornherein als unseriös zu bewerten.
Neben Siegeln bieten auch Kundenbewertungen eine gewisse Orientierung. Hierbei sollte man sich aber nicht auf etwaige Bewertungen innerhalb des Shops verlassen. Vielmehr könnten phantastische Bewertungen innerhalb eines Shops ein Indiz für einen Fake-Shop sein. Ein gutes Mittel ist eine Suchmaschinen-Suche mit dem Namen des Händlers und dem Stichwort „Bewertung“, Probleme“ oder „Betrug“.
Gibt es eine Liste von Fake-Shops?
Eine umfassende Liste von aktiven Fake-Shops zu führen, ist uns aufgrund der Schnelllebigkeit des Internets leider nicht möglich. Es gibt jedoch zahlreiche Webseiten, die betrügerische Webseiten auflisten. Neben Angeboten der Verbraucherzentralen wie bspw. der Rubrik „Vorsicht Falle“, gibt es auch inoffizielle, meist ausführlichere und übersichtliche Listen, die hilfreich sein können. Findet sich ein Shop, bei dem Sie einzukaufen gedenken, auf einer solchen Liste, ist oberste Vorsicht geboten. Die Listen sind jedoch niemals vollständig, da immer wieder neue betrügerische Online-Shops eröffnet werden. Keinesfalls sollten Sie sich daher ausschließlich an einer Fake-Shop-Liste orientieren und einem Shop vertrauen, nur weil dieser nicht gelistet ist. Prüfen Sie unbedingt anhand der obenstehenden Kriterien ab, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.
Ich bin Opfer eines Fake-Shops geworden. Was kann ich tun?
Wenn Sie Opfer eines Fake-Shops geworden sind, können Ihnen die folgenden Maßnahmen helfen:
- Rechtlich handelt es sich bei der Online-Abzocke um Betrug. Betroffene können sich mit ihrem Fall an die Polizei wenden und Strafanzeige stellen. Auch die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale ihres Bundeslands ist sinnvoll.
- Damit man Ihnen effektiv weiterhelfen kann, sollten Sie alle Belege und Unterlagen zur Online-Bestellung sammeln und sichern (Kaufvertrag, Bestellbestätigung und andere Mails, Screenshots des Angebots bzw. aus dem Online-Shop).
- Zudem sollten Sie umgehend Ihre Bank auffordern, etwaige Zahlungen rückgängig zu machen. Dies ist wenige Stunden nach einer Onlinebestellung oft noch möglich. Sollten Sie per Lastschrift gezahlt haben, können Sie der Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug widerrufen. Dennoch sollte man sich auch hier unverzüglich an seine Bank wenden.
Morris Mohawk Gaming Group owns it, and its license comes from Curaçao Gaming Manage Board.
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Ganz gut gemacht, habe ich aber zu spät gesehen. Shop war nicht unbedingt ein Fake-Shop aber außerhalb der EU angesiedelt. Da ist kein rankommen mehr. Die Schuhe waren aber auch nicht ganz so teuer.
Also, immer besser aufpassen 🙂