Flugausfall – Entschädigung
Fluggäste können bei einem Flugausfall eine Entschädigung erhalten. Entschädigungen kommen auch in Frage bei einer Flugverspätung oder wenn das Boarding des Flugzeuges wegen Überfüllung verweigert wird.
| Service | Top Angebote wirkaufendeinenflug | Kosten gering EuClaim | Flightright | myflightright | Fairplane | Refund.me | airhelp | Flugrecht |
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sehr gut 1,3 | gut 1,6 | gut 1,7 | gut 2,0 | gut 2,1 | gut 2,3 | befriedigend 2,7 | befriedigend 3,5 | |
| Qualität | ||||||||
| Anzahl Meinungen bisher | 667 | 4618 | 3857 | 365 | 6193 | k.A. | 1747 | >3493 |
| Score der Meinungen | 9,6 / 10 | 9,7 / 10 | 9,5 / 10 | 9,5 / 10 | 4,9 / 5 | k.A. | 9,3 / 10 | 4,8 / 5 |
| Sitz in Deuschland | ||||||||
| Deutschland | Deutschland | Deutschland | Deutschland | Österreich | Deutschland | Hong Kong | Deutschland | |
| Hotline | 040 228682750 | 0203 8048125 | 0331 98169040 | +49(0)40 317 086 37 | 0611 94 93 30 19 | 0331-298-2110 | 0211 959 89516 | k.A. |
| Modelle & Kosten | ||||||||
| Vertretung bei Flugausfall | ||||||||
| Vertretung bei Flugverspätung | ||||||||
| Vertretung bei Boarding-Verweigerung | ||||||||
| Vertretung bei Gepäckverlust oder -verspätung | ||||||||
| Sofortauszahlung mit Servicegebühr | ||||||||
| Höhe Servicegebühr | 0.35 | 0.45 | ||||||
| MwSt. auf Servicegebühr | zzgl. | inkl., da Anbieter aus Österreich | ||||||
| Gegen Erfolgsprovision | ||||||||
| Höhe Erfolgsprovision | 0.25 | 0.225 | 20 bis 30% | 0.35 | 24 bis 35% | 0.25 | 0.25 | 20 bis 30% |
| MwSt. auf Provision | zzgl. | zzgl. | zzgl. | zzgl. | inkl., da Anbieter aus Österreich | zzgl. | inkl. | zzgl. |
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Ein Flugausfall ist ärgerlich, aber Flugausfälle passieren nicht selten. In der Woche vom 21.08.2018 bis 28.08.2018 waren es mehr als 1.300 Flugausfälle in Europa. Und dies war eine normale Woche.
Flüge werden aus den vielfältigsten Gründen annulliert. Ein Grund für die Flugstreichung kann die Überlegung der Fluggesellschaft sein, dass sich der Flug aufgrund zu weniger Fluggäste nicht lohnt. Das ist sicher die Ausnahme. Vielfach werden Flüge wegen technischer Defekte gestrichen. Auch durch Streiks oder Krankheit werden Flüge gecancelt. Nicht zuletzt führt auch das Wetter häufig zu einem Flugausfall.

Wenn der Flug ausfällt, steht man als Reisender häufig vor einem Problem: Die Reiseplanung verändert sich von einer Sekunde auf die andere vollkommen. Dies gilt auch bei Pauschalreisen. Die Fluggesellschaften müssen im Falle eines Flugausfalls die Passagiere weiter betreuen und ihnen Ersatzflüge anbieten. Möglicherweise kommen auch Verpflegungsleistungen und Übernachtungsleistungen dazu. Daneben steht Fluggästen, deren Flug gecancelt wurde, häufig eine Entschädigung zu.
Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall hängt von der Strecke ab
Die Entschädigung für einen Flugausfall hängt von der Strecke ab, die der Fluggast hätte fliegen wollen. Die folgende Tabelle zeigt die mögliche Höhe der Entschädigung im Falle von Flugausfällen:
Strecke bis 1.500 km
Mögliche Entschädigung bis 250 €
Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km Entfernung
Mögliche Entschädigung bei Flugausfall: 400 €
Nicht rein innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km bis 3500 km Entfernung
Mögliche Entschädigung bei Flugausfall: 400 €
Voraussetzungen, um eine Entschädigung bei Flugausfall zu erhalten
Die Entschädigung bei einer Flugannullierung gibt es nicht automatisch. Vielmehr müssen dafür bestimmte Bedingungen zutreffen:
- Der Flugausfall wurde nicht im Vorhinein angekündigt, zum Beispiel weil sich Planungen der Fluggesellschaft geändert haben
- Der Flugausfall ist nicht auf außergewöhnliche Umstände wie plötzliche Schlechtwetterlagen zurück zu führen.
Im Falle einer vorherigen Ankündigung des Flugausfalls gilt wiederum Folgendes: Wenn die Ankündigung zwei Wochen vorher erfolgt, können Sie mit keiner Entschädigung rechnen. Gleiches gilt, wenn die Flugannullierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Flug angekündigt wird und Sie einen Ersatzflug erhalten, bei dem Sie nicht mehr als 2 Stunden vorher abreisen und nicht mehr als 4 Stunden später ankommen, als dies ursprünglich geplant war. Wenn die Ankündigung innerhalb von 7 Tagen vorher kommt, muss die Airline einen Ersatzflug anbieten, bei dem Sie nicht mehr als 1 Stunde vorher abreisen und nicht mehr als 2 Stunden später ankommen als ursprünglich geplant.
Grundsätzlich könnte Ihnen die Fluggesellschaft am Gate den Flugausfall mitteilen und Sie direkt auf einen anderen Flug buchen, der kurz danach fliegt (weniger als 2 Stunden). Dann würden Sie keine Entschädigung erhalten können. Das passt zur Entschädigung bei Flugverspätungen; diese gibt es auch nur, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.
Flug gecancelt oder verspätet?
Ob ein Flug ausgefallen ist oder nur verspätet war, ist im Regelfall klar. Es wird zumindest so von der Fluggesellschaft bzw. am Flughafen angekündigt. Im Einzelfall kann es aber zu Problemen kommen, denn die Fluggesellschaft könnte behaupten, dass der Flugausfall nur eine Verspätung ist, wenn zum Beispiel ein anderes Flugzeug zur Verfügung gestellt wird.

Für die Frage der Entschädigung bei einem Flugausfall ist dies aber nicht ganz so wichtig. Wenn die ausführende Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten kann, der max. 2 Stunden später als geplant am Zielort ankommt, erhalten Sie grundsätzlich keine Entschädigung. Bei einer Verspätung erhalten Sie zwar erst ab 3 Stunden eine Entschädigung, aber im Flugalltag ist es selten, dass ein Flug genau in die „Regelungslücke“ zwischen 2 und 3 Stunden fällt.
Generell stehen die Flugpläne auf den jeweiligen Flughäfen ohnehin im Vorhinein fest. Da lässt sich leicht prüfen, ob ein Flug nicht gestartet, also ausgefallen ist bzw. gestrichen wurde.
Was sind außergewöhnliche Umstände bei einem Flugausfall?
Nach der Rechtsprechung gilt für außergewöhnliche Umstände Folgendes: Außergewöhnliche Umstände gehen „auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.“
Faktisch streiten sich Fluggastrechte-Dienstleister und Anwälte vor allem um die Frage, ob evtl. ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat, der den Flugausfall rechtfertigt und damit eine Entschädigung nicht zu zahlen ist. Folgende Beispiele sind keine außergewöhnlichen Umstände
- Krankheit von Personal wie Piloten oder dergleichen
- Angekündigte Streiks des Personals
- Technische Defekte
- Probleme mit dem Bodenpersonal am Flughafen.
Wetterbedingungen sind immer eine Streitfrage. Schlechtes Wetter gehört zum Alltag, allerdings gibt es auch extreme Wettersituationen. Sicherheitsprobleme am Flughafen, die zu großflächigen Flugannullierungen führen, sind ebenfalls nicht Teil des normalen Betriebsablaufes.
Im Übrigen ist es aber die Fluggesellschaft, die außergewöhnliche Umstände geltend machen muss. Der Fluggast braucht für die Geltendmachung seiner Rechte zunächst keine gewöhnlichen Umstände nachzuweisen.
Gerade in möglichen Streitfällen empfiehlt sich aber die Nutzung eines entsprechenden Dienstleisters, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat. Dabei geht es vor allem um die Geltendmachung einer Entschädigung.
Wie kann man die Entschädigung bei Flugausfall erlangen
Im Falle von Flugausfällen können Sie die Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend machen. Sie können dann in die Mühlen der üblichen Prozesse in größeren Unternehmen geraten. Einige Fluggesellschaften geben sich bei unstrittigen Fällen aber auch einsichtig und bieten entsprechend schlanke Prozesse an. Bei anderen Airlines wiederum ist es eine Qual.

Wenn Sie Ihre Entschädigung nicht selbst einfordern wollen, können Sie sich an diverse Fluggastrechte-Dienstleister wenden. Wir haben in unserer Tabelle oben eine Vielzahl aufgeführt.
Wenn Sie eine Entschädigung für eine Flugverspätung mit Hilfe eines Fluggastrechte-Dienstleisters erlangen wollen, empfehlen wir einerseits den Blick auf die Konditionen des Anbieters. Zudem sind die angebotenen Modelle der Zusammenarbeit interessant. Insgesamt haben wir die möglichen Auswahlkriterien für Dienstleister, die Ihre Fluggastrechte einfordern können, oben zusammen gestellt.
Beachten Sie bitte, dass die Provisionen bei den in Deutschland ansässigen Dienstleister mehrwertsteuerpflichtig sind. Sie müssen also nochmal 19% oben drauf rechnen. Bei Dienstleistern aus dem Ausland ist es anders, da diese in Deutschland im Regelfall nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.
Welche Fluggesellschaften haben die meisten Flugverspätungen und Flugausfälle?
Dies hängt sicher von den Rahmenumständen ab, aber es gibt auch Tendenzen, ob eine Airline besonders anfällig für Flugausfälle oder Flugverspätungen ist. AirBerlin war so ein Kandidat.
Bei Flightstats.com können Sie einen guten Überblick erhalten, wie die Airlines im Einzelnen liegen. Bei den Verspätungen galt zum Beispiel im August 2018 folgende durchschnittliche Zeit bei Flugverspätungen in Minuten (wenn es eine Verspätung gab):
- Esasyjet: Durchschnittliche Flugverspätungen 52 Min.; im August 2018 sehr viele Flugausfälle aufgrund von Streiks
- Germanwings: 59 Min. durchschnittliche Verspätung
- Flybe: Durchschnittliche Flugverspätungen 52 Min.
- AirChina: Durchschnittliche Flugverspätungen 81 Min.
- Ryanair: Keine Angaben zu den Flugverspätungen, aber sehr viele Flugausfälle im August 2018 wegen Streiks europaweit
- Lufthansa: 40 Min. betrug die durchschnittliche Flugverspätung.







