Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung sichert Sie gegen den Verlust der beweglichen Sachen in Ihrem Unternehmen ab. Die Inhaltsversicherung ist eine rein gewerbliche Versicherung. Synonyme für diese Versicherung sind auch die Begriffe Geschäftsinhaltsversicherung, Warenversicherung, Geschäftsversicherung, Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung. Umfang der Inhaltsversicherung Die Absicherung betrifft die beweglichen Sachen in den versicherten Gebäuden. Bewegliche Sachen können sein: Laden- bzw. Betriebseinrichtung, […]
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gut 1,8 sehr überzeugend | gut 2,1 | gut 2,1 gut für kleine Unternehmen | gut 2,4 | befriedigend 2,7 | befriedigend 2,9 | befriedigend 2,9 | |
| Abdeckung | |||||||
| Max. Vers.-Summe | k.A. | 5000000 | 500000 p.a. | 5000000 | 3000000 | 2000000 | 2500000 |
| Feuer | |||||||
| Leitungswasser | |||||||
| Einbruch / Diebstahl | |||||||
| Sturm / Hagel | |||||||
| Grobe Fahrlässigkeit abgedeckt | |||||||
| Max. grobe Fahrlässigkeit | bis 50.000 | bis 100.000 | bis 5.000 | Bis 10% der Versicherungssumme, max. 250.000 | Bis 10% der Versicherungssumme, max. 250.000 | bis 100.000 | bis 50.000, darüber hinaus (bis 1 Mio.) max 20% Kürzung |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | |||||||
| Verzicht bis | 10% der Versicherungssumme, max. 1 Mio | 15 % der Vers.-Summe, max. 100.000 € | 10 % der Vers.-Summe, max. 100.000 € | 10% der Vers.-Summe, max. 1 Mio | 10% der Vers.-Summe, max. 1 Mio | 10 % der Vers.-Summe, max. 100.000 € | 250000 |
| Versicherung zum Neuwert ("Goldene Regel") | |||||||
| Schutz von Neuanschaffungen (die Vers.-Summe erhöhen) | |||||||
| Neuanschaffung bis | 10% Vers.-Summe, max. 500.000 bis zur nächsten Hauptfälligkeit | nicht gesondert, sondern im Rahmen der Unterversicherungsregel | nicht gesondert, sondern im Rahmen der Unterversicherungsregel | nicht gesondert, sondern im Rahmen der Unterversicherungsregel | nicht gesondert, sondern im Rahmen der Unterversicherungsregel | nicht gesondert, sondern im Rahmen der Unterversicherungsregel | 10% der Vers.-Summe |
| Weitere Abdeckung | |||||||
| Ertragsausfall inkludiert | |||||||
| Ertragsausfall bis | bis 1 Mio. bis 18 Monate | k.A. | 12 Monate | ||||
| Glasversicherung | teils | teils | teils | optional | optional | optional | optional |
| Elementarrisiken | optional | optional | teils | optional | optional | optional | optional |
| Unbenannte Gefahren | optional | optional | teils | optional | optional | optional | optional |
| Elektronikversicherung | optional | optional | teils | optional | optional | optional | optional |
| Gesamt | |||||||
| Transparenz des Angebots via Web | |||||||
| Vorteile |
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| Nachteile |
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| Angebot einholen |
Eine Inhaltsversicherung sichert Sie gegen den Verlust der beweglichen Sachen in Ihrem Unternehmen ab. Die Inhaltsversicherung ist eine rein gewerbliche Versicherung. Synonyme für diese Versicherung sind auch die Begriffe Geschäftsinhaltsversicherung, Warenversicherung, Geschäftsversicherung, Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung.
Umfang der Inhaltsversicherung
Die Absicherung betrifft die beweglichen Sachen in den versicherten Gebäuden. Bewegliche Sachen können sein:
- Laden- bzw. Betriebseinrichtung, zum Beispiel Regale, Lampen etc.
- Technische Geräte, zum Beispiel Kassen oder Verarbeitungsgeräte
- Daten und Programme, wenn diese Teil der geschäftlichen Grundlage sind
- Warenbestand im Laden
- Lagerbestand & Vorräte
- Verglasungen in den Geschäftsräumen und Außenverglasungen; allerdings sind nicht alle Gefahren abgesichert
- Werbeanlagen (aber nicht solche mit LED-Technik) ; allerdings sind auch hier nicht alle Gefahren abgesichert
Versicherungsschutz besteht meist nur für vom Versicherungsnehmer angeschaffte Gegenstände, für die er auch das Risiko trägt. Wenn beispielsweise der Vermieter für bestimmte Gegenstände das Risiko trägt, sind diese in der Inhaltsversicherung des Mieters nicht abgedeckt.
Dagegen kann unter bestimmten Bedingungen auch Eigentum der Arbeitnehmer mitversichert sein, wenn sich dieses zum Zeitpunkt des Schadens in den versicherten Räumen befindet. Voraussetzung für die Versicherung ist, dass sich diese Sachen üblicherweise im versicherten Gebäude befinden. So wäre der Inhalt eines Spints, in dem ein Arbeitnehmer seine persönlichen Sachen ausbewahrt, über die Inhaltsversicherung mitversichert.
Zudem ist in der Regel auch der Transport der genannten beweglichen Sachen versichert (Transportgefahren), wenn dieser im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit einem eigenen Fahrzeug (dies kann auch gemietet sein) und durch eigenes Personal oder den Versicherungsnehmer selbst erfolgt. Diese Erweiterung des Schutzes ist sehr sinnvoll für jeden Händler, der selbst Ware transportiert.
Es gibt allerdings standardmäßig auch umfangreiche Ausnahmen von beweglichen Sachen, die nicht im Rahmen der Inhaltsversicherung mitversichert ist. Allerdings gilt es, hier die Bedingungen Ihrer Versicherung genau zu studieren. Dies betrifft insbesondere spezielle Vorräte, wie Briefmarken, Münzen, Schmuck oder lebende Tiere. Fahrbare Maschinen oder Fahrzeuge sind ebenfalls nicht abgedeckt. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bargeld ist in der Inhaltsversicherung nicht abgesichert. Gleiches gilt für Wertpapiere. Ebenfalls sind Automaten mit Geldeinwurf (Spielautomaten, Wechselautomaten) standardmäßig nicht im Versicherungsumfang enthalten. Wenn gerade diese Ausnahmen für Sie wichtig sind, sollten Sie beim Abschluss darauf drängen, dass diese Sachen ebenfalls versichert werden. Die Bedingungen sind hier nicht 100% starr.
Möglichkeit, die Versicherung um eine Ertragsausfallversicherung zu ergänzen
Sie können die Inhaltsversicherung auch um eine Ertragsausfallversicherung ergänzen. Dann sind Ertragsausfälle abgedeckt, die aufgrund der entstandenen Schäden auftreten. Wenn Sie bspw. in Folge eines Brandes zwei Monate lang Ihr Geschäft schließen müssen, wäre der Ertragsausfall in diesem Zeitraum abgesichert. In der Regel ist die Zeit, in der Ertragsausfall gewährt wird, auf 12 Monate begrenzt. Diese Zeit wird auch „Haftzeit“ genannt.
Welche Risiken deckt die Inhaltsversicherung ab?
Unter „Risiken“ werden in der Versicherungssprache die Ereignisse verstanden, die zum Schaden führen können. Einbruch und Feuer stehen dabei an vorderster Stelle. Raub, Leitungswasserschäden (aber meist nicht aus mobilen Behältnissen wie Eimern oder durch einen Anstieg des Grundwassers) und Sturmschäden sind ebenfalls versichert. Nachfolgende Vandalismusschäden sind ebenfalls abgesichert.

Unter Feuerschäden werden die Schäden Brand, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen sowie Flugzeugabsturz (durch den Ihre Geschäftsausstattung beschädigt wird) verstanden. Explosionen von Verbrennungsmotoren, zum Beispiel Dieselgeneratoren, sind jedoch im Regelfall nicht abgedeckt.
Die meisten oben genannten Schadensursachen werden durch die Grundpolicen der Versicherer ohne Ausnahme abgedeckt.
Auch sogenannte Elementarrisiken (durch Naturkatastrophen) können mitversichert werden, sind aber nicht immer standardmäßig in der Police enthalten. Dazu gehören Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, Lawinen und Überschwemmungen.
Eigene Fehler dagegen durch Sie als Besitzer oder durch Mitarbeiter sind standardmäßig nicht versichert. Die Risiken müssen also durch fremde Dritte ausgelöst werden. Allerdings übernehmen einige Versicherungen innerhalb gewisser Grenzen auch dann die Schäden, wenn diese durch grob fahrlässiges Verhalten begünstigt worden sind.
Stromausfälle, die nicht ursächlich durch Naturkatastrophen bedingt sind, sind ebenfalls standardmäßig nicht über eine Inventarversicherung abgedeckt. Als Schaden kommt dann das Auftauen von Kühlschränken mit nachfolgenden Wasserschäden und verdorbener Ware – meist Lebensmittel – in Betracht.
Im Rahmen der Transportgefahren sind Unfälle, Diebstahl und Raub versichert.
Folgekosten im Blick haben
Die Schäden an den beweglichen Sachen können erheblich sein. Allerdings sind dies keineswegs die einzigen Kosten, die im Schadensfall entstehen. Daher ist es sinnvoll, auch mögliche Folgekosten im Blick zu haben.
Kosten des Feuerlöschens, von Abbrucharbeiten oder Aufräumarbeiten, Entsorgungskosten, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
Kosten der Notsicherung, Abdeckung von Gebäudeschäden (die allerdings als Mieter gar nicht unbedingt Ihr Thema sind), Schlosswechsel, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
Kosten für die Trocknung, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
Abbrucharbeiten oder Aufräumarbeiten nach umfangreicheren Schäden
Kosten der Notsicherung, Entsorgungskosten, Abdeckung von Schäden an Rahmen, Neuanbringung von Beschriftungen
In vielen Fällen sind diese Folgekosten auch bedeutsamer als die beschädigte oder entwendete Ware. Wenn in einem Kiosk eingebrochen wird und zum Beispiel für 250 € Tabak entwendet wird, ist dies schon ein erheblicher Schaden. Kommt der Einbrecher durch die verglaste Eingangstür, indem er das Glas einwirft, ist auch dies ein erheblicher Schaden.

Wenn Sie dies zum Beispiel an einem Samstag abends bemerken und bis Montag früh an sich niemand vor Ort ist, müssen Sie das Geschäft in dieser Zeit sichern. Alleine eine solche Sicherung kann den Schaden der entwendeten Ware und des Glasbruchs übersteigen. Es lohnt sich also, genau zu schauen, welche Folgekosten mit versichert sind.
Höhe der Versicherungssumme und Berechnung der Schadenswerte beachten
Manche Gewerbe-Inhaltsversicherungen sind der Höhe nach auf einen Maximalwert begrenzt. Andere sind grundsätzlich nach oben offen, bei einzelnen Schäden – nach Ursache oder Art – sind sie aber doch begrenzt. Wiederum andere legen eine maximale Jahreshöchst-Schadenssumme fest. Die Höhe der Versicherungssumme ist damit ein wichtiges Kriterium, wenn Sie über entsprechende Werte Ihrer Geschäftsausstattung und Ihrer Waren verfügen.
Inhaltsversicherungen versichern die genannten beweglichen Sachen zum Neuwert („Goldene Regel“). Das ist praktisch, weil man sich nicht mit Zeitwerten herumschlagen muss. Allerdings gibt es sowohl bei der Versicherungssumme der Geschäftsgegenstände als auch bei den zusätzlich versicherten Folgekosten Höchstsummen, die entweder in Summe gelten oder die Haftung im Einzelfall beschränken. Hier muss man genau hinschauen und vorher selbst ziemlich genau die eigenen Risiken und Folgekosten abschätzen.
Übrigens: Bei manchen Dingen, wie zum Beispiel technischen Geräten, ist der Neuwert trügerisch. Ein 10 Jahre alter Ofen hat vermutlich einen technischen Stand, den es so gar nicht mehr gibt oder dessen Neuwert drastisch gesunken ist. Man will dann eigentlich nicht den Neuwert des alten Geräts ersetzt haben, sondern den Neuwert bei adäquatem technischen Fortschritt. In vielen Versicherungen gibt es dafür eine entsprechende Position, d.h. diese Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind mit abgedeckt, evtl. aber der Höhe nach gedeckelt. Auf jeden Fall sollte man dies im Hinterkopf behalten, wenn man eine entsprechende Betriebsinhaltsversicherung auswählt.
Daneben ist es sehr wichtig, sich über die Versicherungshöhe genaue Gedanken zu machen. Wenn Sie im Regelfall Waren im Wert von 20.000 Euro im Geschäft haben, bei Lagerauffüllung aber auch mal 100.000 Euro an Waren auf Lager liegen haben, ist eine Versicherung für nur 20.000 Euro gefährlich. Würde der Schaden dann eintreten, wenn Sie 100.000 Euro auf Lager hätten, würde die Versicherung nur zu einem Fünftel leisten (20.000 / 100.000), auch wenn Sie nur einen Schaden von 10.000 Euro hätten. Das ist im Ergebnis sehr unschön. Hier hat man erkannt, dass diese Situation nicht so einfach zu handhaben ist. Viele Versicherer bieten daher einen Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung an, wenn die Schadenssumme unter einem bestimmten Betrag liegt. Es ist immens wichtig, diese Klausel im Vertrag zu identifizieren und mit Ihrem Risiko abzugleichen. Wenn Ihnen beim Abschluss des Vertrages keine Informationen zu diesem Thema vorliegen, haken Sie hier nach. Der Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung nicht durchaus üblich.
Bei Regelungen zum Schutz von Neuanschaffungen sind innerhalb bestimmter Grenzen Neuanschaffungen versichert und die Versicherungssumme muss erst nach einer gewissen Zeit angehoben werden. Das hat praktische Vorteile, denn man muss nicht ständig mit seinem Versicherungsvertreter die Versicherungssummen anpassen.
Mindestsicherheitsvorschriften einhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren
Betriebsinhaltsversicherungen haben Mindestsicherungsanforderungen, damit der Versicherungsschutz greift. In der Regel werden Gebäude mit massiver Bauweise und festem Dach vorausgesetzt. Zum Beispiel Kioskbetreiber oder Betreiber von Imbissen sollten hier aufpassen und dies beim Versicherungsabschluss, da sie nicht immer über entsprechende Gebäude verfügen.
Daneben sollte es im Umfeld des versicherten Gebäudes keine feuergefährlichen oder explosionsgefährlichen Stoffe geben. Andere besondere Gefahren sollten auf jeden Fall vorab mit der Versicherung besprochen werden.
Bargeld und Münzen sind auf jeden Fall in verschlossenen Räumen aufzubewahren, wenn der normale Geschäftsbetrieb geendet hat. Oftmals werden hier noch strengere Regelungen gefordert wie das Entleeren und Offenstehenlassen der Kasse während der Schließzeiten.
Geschäftsbereiche, die nicht genutzt werden, sind in dieser Zeit zu verschließen. Geht ein Schlüssel verloren, so sind die Schlösser (Schließzylinder) auszuwechseln und zu ersetzen.
Oftmals werden auch Mindestanforderungen an Standardsicherungsmaßnahmen gesetzt, zum Beispiel Zylinderschlösser gewisser Schutzklassen in Türen, Hochhebschutz von Rollläden und Rolltoren oder vergitterte Kellerfenster. Hierbei gilt auch: Je besser das Objekt gesichert ist, umso mehr Chancen haben Sie, eine bessere Police mit weniger Kosten und mehr Versicherungsschutz herauszuhandeln.
Wöchentlich sind in der Regel Duplikate aller Daten und Programme zu machen und diese sind so zu lagern, dass sie nicht gleichzeitig mit dem Original untergehen können. Eine Lagerung im gleichen Raum ist also nicht sinnvoll. Ein Cloudbackup ist sicher die einfachste und bequemste Möglichkeit, sichere Duplikate zu erstellen.
Um Leitungswasserschäden vorzubeugen, wird oft verlangt, Ware und bewegliche Sachen in einem gewissen Abstand über dem Boden zu lagern, damit diese nicht sofort bei Wassereintritt beeinträchtigt werden.
Suchen Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrer Versicherung diese Sicherheitsvorschriften. Diese sind mit einer Volltextsuche und dem Stichwort „Sicherheitsvorschriften“, „Sicherungsvorschriften“ oder „Obliegenheitsvorschriften“ recht einfach zu finden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist absolut wichtig, da Sie ansonsten den Versicherungsschutz verlieren könnten.
Rechtliche Grundlagen für Geschäftsinhaltsversicherungen
Natürlich ist die Rechtsgrundlage für die Versicherung der Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungspolice. Diese sind meist um allgemeine Bedingungen zur Sachversicherung ergänzt. Da diese allgemeinen Bedingungen oftmals gleich für mehrere Sachversicherungen gelten, trägt dies nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit der Verträge bei.
Die allgemeinen Bedingungen basieren teilweise auf den Vorschlägen der GDV zu den Allgemeinen Bestimmungen für die verbundene Sach- und Gewerbeversicherung. Diese enthält aber nur Vorschläge und final hat jeder Versicherer seine eigenen allgemeinen Bestimmungen entwickelt.
- Ausstellungsware in fremden Eigentum fällt an sich NICHT unter die versicherten Inhalte. Wenn Sie Ware auf Kommission in Ihrem Geschäft haben, sollten Sie mit dem Geber der Waren die Versicherung klären bzw. Ihre Inventarversicherung prüfen, ob Ausstellungsware im Eigentum Dritter mitversichert ist.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt: Achten Sie darauf, ob eine solche Position von der Gebäudeinhaltsversicherung mit abgedeckt wird. Wenn „nur“ der Neuwert ersetzt wird, ist dies gerade bei technischen Geräten, wo es rasante Fortschritte und einen entsprechenden Preisverfall älterer Technik gibt, ein wichtiges Kriterium. Ggfs. können Sie ein vergleichbares älteres Gerät auch gar nicht mehr kaufen und müssen mehr Geld für ein technologisch deutlich fortschrittlicheres Gerät ausgeben.
- Achten Sie darauf, welche Mindestsicherungsanforderungen Ihr Versicherer verlangt. In der Regel werden nur Standardsicherungsmaßnahmen verlangt, aber auch diese muss man einhalten, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.
- Klären Sie, ob im Versicherungsvertrag ein Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung vorhanden ist und bis zu welcher Höhe dieser gilt. Sie müssen sicher sein, dass Sie auch Spitzen in Ihrem Lager abgedeckt haben und es keine Zeitpunkte gibt, in denen Sie „chronisch“ unterversichert sind.
Auswahl einer Inhaltsversicherung
Eine passgenaue Inventarversicherung oder Warenversicherung ist nicht einfach. Ein besonderes Problem liegt in der Vielzahl der anzugebenden und zu berücksichtigenden Einzelkomponenten, die ein solcher Vergleich erfordert. Dazu kommt noch, dass die wenigsten Versicherer ihr Angebot komplett transparent gestalten. Oftmals wollen die Versicherer, dass Sie einen Termin mit einem Versicherungsmakler vereinbaren. Das ist grundsätzlich auf sinnvoll, erschwert aber natürlich den Vergleich.
Die Herausforderung fängt schon bei der Konstruktion der Versicherung an:
- All-In-One-Versicherungen, die wenige Optionen bieten und eine breite Absicherung gewährleisten. Es ist aber dann möglich, dass Sie mehr versichern als notwendig oder in Einzelfällen zu wenig abgesichert sind.
- Modulare Versicherungen bieten vor allem die zu versichernden Gefahren aber auch teilweise den Umfang des Schutzes als Grundmodule an – mit ebenfalls weiteren Optionen
- Pauschaldeklarationen legen nicht den Umfang der abgesicherten Gefahrentypen fest. Vielmehr werden die einzelnen Optionen pauschal, in einer Art Standard festgelegt. Dieser kann wiederum von Ihrer Betriebsart abhängen, also ob Sie einen Handwerksbetrieb, ein Einzelhandelsgeschäft etc. betreiben. Natürlich gilt auch hier, dass die Pauschale nicht optimal für Sie sein muss.
Die Geschäftsinhaltsversicherung hat zahlreiche Überlappungen mit anderen Versicherungen, zum Beispiel der Gebäudeversicherung, der Glasversicherung, der Elektronikversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder Ertragsausfallversicherung, der Betriebsschließungsversicherung oder der Kühlgutversicherung. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann einzelne Bereiche dieser Versicherungen mit enthalten, meist auf spezielle Schäden und Summen begrenzt. Insbesondere Glasbruch von Fenstern oder Türen und Werbeanlagen ist oft bis zu einer Maximalsumme mitversichert.
Spezielle Inhaltsversicherung in besonderen Branchen
Manche Branchen sind so spezifisch, dass die allgemeinen Regelungen der Inhaltsversicherung nicht gut passen. Dafür gibt es dann gesonderte Angebote, die aber grundsätzlich auf den hier beschriebenen Inhalten basieren. Diese Branchen sind zum Beispiel:
- Gastronomie
- Ärzte
- Bauunternehmen
Welche Versicherungen bieten Inhaltsversicherungen an?
An sich bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen Inhaltsversicherungen an. Manchmal heißen diese Betriebsinhaltsversicherungen oder Gewerbeinhaltsversicherungen oder sind Teil der Gewerbesachversicherungen. In unserem Ratgeber haben wir folgende Inhaltsversicherungen untersucht:
- ARAG Inhaltsversicherung
- Barmenia Gewerbe-Sachversicherung
- Basler Inhaltsversicherung
- Gothaer Gewerbeprotect
- Helvetia Geschäfts-Inhaltsversicherung
- VHV Firmenprotect Inhalt
- Zurich ModularSchutz Inhalt
Diverse andere Versicherungen, die wir in unserem Vergleich nicht aufgeführt haben, bieten keine ausreichend aussagefähigen, gut zugänglichen Grundinformationen zu den angebotenen Betriebsinhaltsversicherungen. Dazu zählen bspw. Allianz, Axa, Signal Iduna, Alte Leipziger oder die Bayrische.
Weitere Klauseln bei der Inhaltsversicherung
Einige Versicherungen bieten Besserstellungsklauseln oder Konditionsdifferenzabdeckungen. Diese dienen der Vereinfachung des Wechsels einer Inhaltsversicherung von einem Versicherer zum nächsten Versicherer. Da die Regelungen zu komplex sind, um alle Aspekte der Versicherungen exakt miteinander zu vergleichen und jedesmal ein besseres Angebot zu machen, sichern diese Klauseln ab, dass der Versicherungsnehmer der Inhaltsversicherung nicht schlechter gestellt wird. Zum Beispiel bietet die Basler Versicherung in unserem Untersuchungsfeld eine solche Regelung an.
Daneben gibt es noch sogenannte Update-Garantien: Wenn sich in einem Tarif Leistungsmerkmale verbessern, werden Bestandsverträge automatisch auf diese besseren Leistungen upgegraded, ohne die Kosten, d.h. die Versicherungsprämie zu erhöhen.







